In einer Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Betroffene an medizinischer Versorgung wünschen und welche sie ablehnen. Mit einer Patientenverfügung wird vorab das Selbstbestimmungsrecht für den Fall ausgeübt, dass dies bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr möglich ist. Bis zu dem Moment ist es jederzeit möglich, die Patientenverfügung jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern.
Es empfiehlt sich, eine Patientenverfügung mit uns als Hausärzte oder einem anderen Arzt Ihres Vertrauens zu besprechen. So kann am besten geklärt werden, welche Maßnahmen in welchen Situationen möglich sind und welche Chancen und Risiken bestehen.